Informationen zum Rückschnitt des Strandwalls

Zuletzt aktualisiert: 27.05.2022

Der unserem Vereinsgelände vorgelagerte Strandwall ist eine Küstenschutzanlage zum Hochwasserschutz sowie ein gesetzlich geschütztes Biotop.

gemäß Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH) so-wie Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises Rendsburg-Eckernförde

Der VNCL e.V. hat eine Ausnahmegenehmigung zum Rückschnitt auf dem Strandwall (zur Eindämmung der Kartoffelrose Rosa rugosa) vom 25.08.2015. Danach dürfen wir den Rückschnitt zweimal jährlich vornehmen, und zwar im Juli und Oktober.

§ 6 (10) unserer CPO: „Der Strandwall ist nicht nur ein existenzieller Hochwasserschutz, sondern gilt als geschütztes Biotop nach § 30 LNatSchG und §§ 33 u. 44 BNatSchG. Er darf (außer im Rahmen der Ausnahmegeneh-migung zur Pflege und Erhaltung) nicht betreten und nicht verän-dert werden. Störungen für Tiere sind zu vermeiden (insbeson-dere in der Fortpflanzungs-, Aufzucht- und Mauserzeit). Gäste und andere Dritte sind von den Mitgliedern freundlich hierauf hin-zuweisen.“

Euer Vorstand